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Darf ich eine Unterhaltung mit meinem Berater der Arbeitslosenversicherung zu Beweiszwecken aufzeichnen?

Einführung

X hat kürzlich seine Stelle verloren. Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, hat er sich daher bei seiner Arbeitslosenversicherung angemeldet.

Auslöser

Er scheint von Pech verfolgt, denn der Umgang mit seinem Berater gestaltet sich schwierig. X ist der Ansicht, dass sich sein Berater aggressiv und kontraproduktiv verhält. Er bittet um Zuteilung zu einem anderen Berater, jedoch ohne Erfolg.

Höhepunkt

Um seine Aussagen, die der Berater seiner Ansicht nach verzerrt, zu belegen, nimmt X das letzte Beratungsgespräch heimlich mit seinem Handy auf.

Lösung

X wendet sich an die Rechtsabteilung der Arbeitslosenversicherung, um einen Entscheid bezüglich seiner Einstelltage anzufechten. Als Beweis legt er seine Tonaufnahmen vor und die Abteilung gibt ihm Recht. Jedoch strengt sie gegen ihn ein Strafverfahren an, wegen Aufzeichnung nicht öffentlicher Gespräche ohne Einwilligung.

Schlussfolgerung

So erhält X zwar Recht im Verwaltungsverfahren, wird aber strafrechtlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Empfehlungen

Das Strafrecht schränkt die Bedingungen, unter denen Gespräche ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Person aufgezeichnet werden dürfen, strikte ein. Einzige Ausnahmen sind Telefongespräche mit Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdiensten oder Gespräche im Geschäftsverkehr zu Bestellungen, Aufträgen, Reservationen oder ähnlichen Geschäftsvorfällen. In allen anderen Fällen ist die Einwilligung der betroffenen Person notwendig.

Grundprinzipien

DSG 4, 7; Art. 28 ZGB

Rechtmässigkeit, Treu und Glauben und Transparenz der Erhebung; Persönlichkeitsrechte


 

Praxisbeispiel

Artikel über ein Lausanner Gerichtsurteil vom 21. Oktober 2014 wegen Verstoss gegen das Schweizerische Strafgesetz (unzulässige Aufzeichnung).

https://www.24heures.ch/vaud-regions/Enregistrer-son-entretien-a-l-ORP-peut-couter-cher/story/20669096

 

 

Information des EDÖB bezüglich der Aufzeichnung von Telefongesprächen:

https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/telekommunikation/telefonie/aufzeichnung-von-telefongespraechen.html


 

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