Was muss ich bei der Installation von GPS-Geräten in Fahrzeugen beachten?
Ein Unternehmen möchte die Fahrzeuge, die von seinen Technikern als reine Dienstwagen genutzt werden, mit einem GPS-System ausstatten.
Die Techniker fühlen sich durch diese Kontrolle beobachtet und unter Druck gesetzt.
Die Techniker fühlen sich durch diese Kontrolle beobachtet und unter Druck gesetzt.
Es wird ein System installiert, mit dem die Orte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten am Ende des Tages nachvollzogen werden können.
Die Installation eines GPS-Geräts in Dienstfahrzeugen ist möglich, wenn es dazu dient, den Arbeitsablauf des Mitarbeiters und die Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben nachzuvollziehen (Einhaltung der Arbeitszeiten, Kundenbesuche etc.). Es darf nicht zur Überwachung des Verhaltens der Mitarbeiter eingesetzt werden.
Empfehlungen
Das verfolgte Ziel muss klar definiert sein und bei der Wahl der geeigneten Mittel, dieses zu erreichen, muss der adäquatesten und am wenigsten einschneidenden Massnahme der Vorzug gegeben werden. Diese Massnahme muss auf angemessene Art und Weise kommuniziert werden. Der Arbeitgeber sollte zudem die Arbeitnehmer oder ihre Vertreter zu Rate ziehen und, sofern es keine Rechtsgrundlage gibt, ihre informierte Einwilligung einholen, bevor er automatisierte Systeme zur Verarbeitung von Personendaten einführt.
Grundprinzipien
LIPAD 38 et 42 ; DSG 4; 12, 13, 14 und 17 ; ArG 6 ; ArGV3 26 ; OR 328 und 328b
Grundsatz der Rechtmässigkeit (Gesetzmässigkeit), Grundsatz von Treu und Glauben und der Verhältnismässigkeit: Die Massnahme muss angemessen, notwendig und so wenig einschneidend wie möglich sein; Grundsatz der Transparenz der Datenerhebung: der Zweck der Datenerhebung muss erkennbar sein; Arbeitnehmerschutz.
Praxisbeispiel
BGE 130 II 425