Darf ich auf die Mailbox eines Mitarbeiters zugreifen?
Ein Abteilungsleiter möchte sich Zugriff auf die Mailbox eines Angestellten verschaffen.
Der Angestellte fehlt über einen längeren Zeitraum in der Firma und hat es versäumt, seine geschäftlichen E-Mails für andere zugänglich zu machen.
Wichtige Informationen werden benötigt, doch niemand hat das Passwort für die Mailbox des Abwesenden.
Der Abteilungsleiter wendet sich an die IT-Abteilung, die ihm keinen Zugriff verschaffen will.
Der Abteilungsleiter darf nicht auf die Mailbox zugreifen, da laut firmeninterner Vereinbarungen zu den Arbeitsabläufen die vom Mitarbeiter bearbeiteten Informationen in geteilten Ordnern zur Verfügung stehen sollen.
Empfehlungen
Es müssen Vorschriften zur Verwendung der E-Mail-Konten erarbeitet werden. Gelten keine klaren Regeln, ist der Zugriff auf die Mailbox eines Mitarbeiters nur möglich, wenn ernsthafte, objektive Gründe vorliegen
Grundprinzipien
BV 13 al. 1 ; StGB 143, 179novies et 321ter ; OR 328 et 328b
Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz, Transparenz der Datenerhebung (erkennbarer Zweck und ausschliessliche Verwendung zu diesem Zweck
Praxisbeispiel
cf. Leitfaden des EDÖB: