Habe ich das Recht, mir Aufnahmen von Überwachungskameras anzuschauen?
Ein Transportunternehmen hat ein Videoüberwachungssystem eingerichtet. Zwei Firmenmitarbeiter sollen sich, wenn erforderlich, die Aufnahmen ansehen.
Ein Praktikant, der seit wenigen Wochen in der Firma ist, bekommt von seinem Vorgesetzten die Aufgabe, sich ein bestimmtes Video anzuschauen.
Der Praktikant bittet einen der beiden Verantwortlichen im Überwachungsraum darum, ihm seinen Arbeitsplatz zu überlassen, damit er die Aufgabe erfüllen kann.
Der verantwortliche Mitarbeiter verweigert ihm diesen Zugang. Er kontaktiert den Vorgesetzten des Praktikanten und erklärt ihm die Vorschriften zur Ansicht von Videoaufnahmen.
Ein Praktikant sowie jeder andere Mitarbeiter darf keinen Zugriff auf Daten bekommen, die er nicht zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt oder für die er keine Zugangsberechtigung hat.
Empfehlungen
Der Arbeitgeber muss Vorschriften zur Verarbeitung von Personendaten aufstellen (Bearbeitungsreglement) und bestimmen, wer Zugriff zu den Daten hat und in welchem Umfang. Besonders das Ansehen von Aufnahmen der Videoüberwachung muss strikt den autorisierten Personen vorbehalten sein.
Grundprinzipien
StGB 143, 179novies und 321ter ; OR 328 und 328b
Grundsatz der Datensicherheit (Verwaltung von Zugriffsrechten, Vertraulichkeit)
Praxisbeispiel
cf. Das Auskunftsrecht, EDÖB:
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/ueberblick/das-auskunftsrecht.html
Musterbrief: