Darf sich mein Arbeitgeber während meiner Abwesenheit Zugriff auf meine Mailbox verschaffen?
Ein Mitarbeiter hat seine geschäftliche E-Mail-Adresse an zahlreiche private Kontakte weitergegeben und benutzt sie als seine Haupt-E-Mail-Adresse. In seinem Posteingang befinden sich also sowohl wichtige geschäftliche als auch private E-Mails.
Nach einem Unfall kann dieser Mitarbeiter für längere Zeit nicht arbeiten.
Sein Arbeitgeber möchte auf dessen Mailbox zugreifen, um die laufenden Geschäfte übernehmen zu können. Er kontaktiert daher den Mitarbeiter. Doch dieser möchte nicht, dass der Arbeitgeber seine privaten E-Mails liest, und verweigert die Herausgabe der Zugangsdaten.
Es muss eine Lösung gefunden werden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, auf die privaten E-Mails des Mitarbeiters zuzugreifen, doch dieser sollte seine geschäftliche E-Mail-Adresse nicht für private Zwecke nutzen.
Empfehlungen
Zur Vermeidung dieser Art von Konfliktsituationen muss es eine interne Vorschrift zur Handhabung von E-Mail-Eingang und -Ausgang geben, die gleichzeitig die Privatsphäre des Mitarbeiters schützt. Bei Problemen rät der EDÖB dazu, einen Stellvertreter zu bestimmen und personalisierte Zugangsrechte festzulegen, damit dieser Stellvertreter keinen Zugriff auf private E-Mails hat.
Grundprinzipien
BV 13 al. 1 ; StGB 143, 179novies und 321ter ; OR 328 et 328b
Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz, Transparenz der Datenerhebung (erkennbarer Zweck und ausschliessliche Verwendung zu diesem Zweck)
Praxisbeispiel