Hat mein Arbeitgeber das Recht, Fotos von mir ins Internet zu stellen?
Ein Mitarbeiter hat seinem Arbeitgeber ein Passfoto von sich für die Anfertigung eines Dienstausweises überlassen.
Zufällig stösst er auf der Website der Firma auf dieses Foto.
Er fragt seinen Arbeitgeber nach dem Grund für die Veröffentlichung seines Fotos im Internet.
Wenn der Arbeitgeber ihn nicht im Vorfeld darüber informiert hat, dass das Foto auch für die Website benutzt werde, kann der Mitarbeiter verlangen, dass es entfernt wird.
Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Den Erklärungen des Arbeitgebers zufolge kann der Angestellte im Nachhinein seine Zustimmung erteilen.
Empfehlungen
Wenn keine Rechtsgrundlage vorliegt, ist für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos eine vorherige Einwilligung erforderlich, auch wenn der Arbeitgeber bereits aus anderen Gründen über diese Fotos verfügt.
Grundprinzipien
LIPAD 35 und 36 ; DSG 4, 7, 14 und 18a
Grundsatz der Transparenz der Datenerhebung: Das Ziel der Datenerhebung muss erkennbar sein, und die erhobenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden; Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Datensicherheit (Vertraulichkeit, eingeschränkter Zugriff).
Praxisbeispiel