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Darf ich einen Revisionsbericht einsehen?

Einführung

In einer Abteilung findet eine Revision statt, nachdem die Missstände innerhalb und Misshandlungen des Personals in zahlreichen Presseartikeln angeprangert wurden.

Auslöser

Eine Gewerkschaft verlangt von der Personalabteilung (PA), ihr den Revisionsbericht auszuhändigen.

Höhepunkt

Die Personalabteilung untersagt die öffentliche Verbreitung des Dokuments, da sie befürchtet, es könnte in einem Gerichtsprozess gegen das Unternehmen verwendet werden.

Lösung

Die PA richtet der Gewerkschaft aus, dass sie ihr den Zugriff auf das Dokument nicht gestatte, mit der Begründung, die Privatsphäre einiger Mitarbeiter des Unternehmens würde sonst verletzt werden.

Schlussfolgerung

Der Gewerkschaft wird ein eingeschränkter Zugriff auf den Revisionsbericht gewährt, nachdem die Personendaten anonymisiert wurden.

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Empfehlungen

Ein Revisionsbericht ist ein Dokument, welches der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss, vorbehaltlich einer Verweigerung aus gesetzlichen Gründen, wie der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter. Der Zugriff kann ggf. in eingeschränkter Form gewährt und Teile des Dokuments unleserlich gemacht werden. 

Grundprinzipien

LIPAD 26 al. 2 let. g et 30 ; BGÖ 7 und 9

InfoGArt. 11 Abs. 1, 27 und 30 Abs. 2 (Freiburg)

Grundsatz der Öffentlichkeit der Verwaltung.

Praxisbeispiel

Im Jahr 2007 wurde der Revisionsbericht zur Aufklärung der Krise des Genfer Grand-Théatre online veröffentlicht, ohne vorher „anonymisiert“ worden zu sein.

http ://archives.24heures.ch/VQ/LAUSANNE/-/article-2007-04-1631/geneveles-conclusions-des-audits-sur-le-grand-thetre-institution-en-crise-ont-été-devoilees

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