Unter welchen Bedingungen kann eine Tasche durchsucht werden?
X. kauft seit Jahren im Geschäft Y Food- und Non-Food-Artikel ein.
Seit Januar gibt es einen neuen Geschäftsführer und eine neue Geschäftspraxis.
Als X dort einkauft, legt er seine Tasche auf den Tresen in der Absicht, den Inhalt der Kassierin zu zeigen. Aber diese nimmt die Tasche, durchsucht sie von oben nach unten und nimmt eine Kondomschachtel heraus und fragt, indem sie sie durch die Luft schwingt: "Gehören sie dir oder sind sie aus dem Laden? »
X wird fuchsteufelswild und verlangt den Geschäftsführer.
Dieser bedauert das Verhalten des Kassiers, aber rechtfertigt die Durchsuchung als Massnahme gegen Diebstahl.
Empfehlungen
Die Durchsuchung eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit und der Persönlichkeitsrechte. Nur die Polizei ist aufgrund eines Gesetzes berechtigt, eine Durchsuchung nach den Umständen durchzuführen. In einem Geschäft ist der Geschäftsführer berechtigt, die Ware vor Diebstahl zu schützen, aber die Tasche sollte in diesem Fall in angemessener und respektvoller Weise und mit Zustimmung des Besitzers überprüft werden. Ein Hinweis am Eingang des Ladens sollte zudem darüber informieren, dass solche Kontrollen an den Kassen obligatorisch sind.
Grundprinzipien
art. 28 ZGB Schutz der Persönlichkeit, art. 4 DSG Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit
Praxisbeispiel
Artikel in der Studienchronik von «arcavocats» (auf Französisch):
http://www.arcavocats.ch/fr/chroniques/la-fouille-de-mon-sac-es t-elle-legale