Darf mein Arbeitgeber mich unter meiner privaten Telefonnummer anrufen?

Ein Arbeitnehmer, der weder hierarchische Verantwortung noch Entscheidungsbefugnis hat, ist für längere Zeit nicht in der Firma und hat es versäumt, dafür zu sorgen, dass seine geschäftlichen E-Mails für Kollegen zugänglich sind.

Sein Abteilungsleiter möchte auf seine Mailbox zugreifen.

Der Abteilungsleiter bittet die Personalabteilung (PA), ihm Einsicht in die Personalakte des abwesenden Mitarbeiters zu gestatten, um seine private Telefonnummer zu erfahren, oder ihm diese zumindest mitzuteilen.

Die PA verweigert sich, da ihr keine Einwilligung des Mitarbeiters vorliegt und diese nicht vorher eingeholt wurde.

Persönliche Kontaktdaten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Personen herausgegeben werden, ausser, es liegen zwingende betriebliche oder andere schwerwiegende Gründe vor.
Empfehlungen
Die Arbeitsabläufe müssen so konzipiert sein, dass es möglich ist, Aktivitäten eines Kollegen während seiner Abwesenheit nachvollziehen zu können.
Grundprinzipien
BV.13 al. 1 ; StGB 143, 179novies und 321ter ; OR 328 und 328b
Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz, Transparenz der Datenerhebung (erkennbarer Zweck und ausschliessliche Verwendung zu diesem Zweck); Vertraulichkeit (Datensicherheit)
Praxisbeispiel
























