Darf sich mein Arbeitgeber Zugriff zu meinen E-Mails verschaffen?

Ein Angestellter ist im Urlaub, ohne dafür gesorgt zu haben, dass seine E-Mails umgeleitet werden oder eine Abwesenheitsnotiz von seinem E-Mail-Konto gesendet wird.

Bei seiner Rückkehr ist seine Abteilung in Aufruhr, weil mangels Zugang zum E-Mail-Konto eine wichtige Akte nicht bearbeitet werden konnte.

Der Abteilungsleiter erteilt ihm eine Abmahnung. Der Angestellte bestreitet jeden Vorwurf und gibt an, der Absender hätte seine Antwort fälschlicherweise an ihn gerichtet, obwohl er für die Akte nicht zuständig sei.

Der Angestellte sollte klare Vorgaben zur Handhabung der Korrespondenz während seiner Abwesenheit haben. Der Urlaubsfall muss vorher bedacht werden.

Die geschäftliche Mailbox eines Mitarbeiters kann zu vorher festgelegten Bedingungen, die ihm bekannt sind, zugänglich gemacht werden.
Empfehlungen
Es müssen Vorschriften zur Verwendung der E-Mail-Konten gelten. Gibt es keine klaren Regeln, ist der Zugriff auf die Mailbox eines Mitarbeiters nur möglich, wenn ernsthafte, objektive Gründe vorliegen.
Grundprinzipien
BV 13 al. 1 ; StGB 143, 179novies und 321ter ; OR 328 und 328b
Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz.
Praxisbeispiel
cf. Leitfaden des EDÖB:























