Darf ich die private Telefonnummer eines Mitarbeiters erfahren?

Einem Abteilungsleiter gelingt es trotz erheblichen Aufwands und Unterstützung seiner Kollegen nicht, eine Akte der Rechtsabteilung zu finden, der er eine Fotokopie eines Gerichtsentscheids beifügen will.

Der für die Akte verantwortliche Angestellte, der weder hierarchische Verantwortung noch Entscheidungsbefugnis hat, ist im Urlaub.

Der Abteilungsleiter fragt bei der Personalabteilung (PA) nach der privaten Telefonnummer des Mitarbeiters, die in der Personalakte steht.

Die PA verweigert ihm die Herausgabe, da er den Mitarbeiter vorab nicht um seine Einwilligung gebeten hat.

Persönliche Kontaktdaten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden, ausser, es liegen zwingende betriebliche oder andere schwerwiegende Gründe vor.
Empfehlungen
Die Arbeitsabläufe müssen so konzipiert sein, dass es möglich ist, Aktivitäten eines Kollegen während seiner Abwesenheit nachvollziehen zu können.
Grundprinzipien
BV 13 al. 1 ; StGB 143, 179novies und 321ter ; OR 328 und 328b
Recht auf Schutz der Privatsphäre einschliesslich der Korrespondenz; Arbeitnehmerschutz, Transparenz der Datenerhebung (erkennbarer Zweck und ausschliessliche Verwendung zu diesem Zweck); Vertraulichkeit (Datensicherheit)
Praxisbeispiel








