Was kann ich tun, wenn ich von einer Firma keine Post mehr bekommen möchte?

Ein Mitarbeiter hat mit einer grossen Menge von Post (Briefpost und E-Mails) von einer anderen Firma zu kämpfen.

Er möchte nicht mehr dadurch belästigt werden.

Er weiss nicht, an wen er sich wenden soll, und schaltet den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ein.

Ihm wird mitgeteilt, dass er sich an das Unternehmen wenden müsse, um seine Daten löschen zu lassen. Dafür könne er den Musterbrief verwenden, der auf der Website des EDÖB zur Verfügung stehe.

Die besagte Firma löscht ihn von ihrer Liste. Würde sie dies nicht tun, könnte ein Zivilverfahren eröffnet werden.
Empfehlungen
Das Versenden von adressierter Werbung ist ohne vorherige Einwilligung des Adressaten untersagt.
Grundprinzipien
DSG 4, 12, 13 und 15 ; ZGB 28 bis 28I ; UWG 3 und 23
Schutz der Persönlichkeit; Grundsatz der Rechtmässigkeit (Gesetzmässigkeit), Grundsatz von Treu und Glauben, Widerspruchsrecht. Die Versendung von Spam-Mail ist gesetzeswidrig und verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Praxisbeispiel
Adressenverkauf, Eintreibungen etc.


