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Was muss ich beachten, wenn meine Organisation in den sozialen Netzwerken präsent ist?

Einführung

Ein Unternehmen / eine öffentliche Institution ist sich des Stellenwerts der sozialen Netzwerke für die Kommunikation bewusst und erstellt in allen existierenden sozialen Netzwerken einen Account.

Auslöser

Die Bilder aller Angestellten sind – mit deren Zustimmung – bereits im firmeneigenen Intranet vorhanden. Nun werden sie auch für die Auftritte in den sozialen Netzwerken verwendet.

Höhepunkt

Ein Angestellter wird auf den Firmenauftritt in den Netzwerken aufmerksam und entdeckt dort auch sein Bild. Er ist sehr erstaunt darüber, dass sein Berufsleben in dieser Art öffentlich gemacht wird. Da dies nicht das erste Mal ist, dass er sich über seinen Arbeitgeber aufregt, macht er seinem Ärger ebenfalls in den sozialen Netzwerken Luft und kritisiert in seinem Account seinen Arbeitgeber scharf.

Lösung

Nach einiger Zeit erhält die Personalabteilung Kenntnis von diesen Kommentaren. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung werden sich die betroffene Person und die Personal- und Kommunikationsverantwortlichen darin einig, dass die Veröffentlichung von Bild und Identität der Angestellten gelinde gesagt ungeschickt war, ebenso wie die Veröffentlichung der verbalen Angriffe des Angestellten in den sozialen Netzwerken.

Schlussfolgerung

Das Unternehmen / die öffentliche Institution stellt fest, dass ihr eine Kommunikationsstrategie fehlt. Insbesondere muss sie interne Anweisungen erlassen und die Angestellten in sie betreffenden Belangen konsultieren. Identitäten und Bilder des Personals werden aus den sozialen Netzwerken entfernt und der Angestellte löscht seine Kommentare.

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Empfehlungen

In sozialen Netzwerken präsente Unternehmen / öffentliche Institutionen müssen vorgängig eine Kommunikationsstrategie erarbeiten, das Einverständnis der Angestellten bezüglich der Veröffentlichung ihrer Identität einholen sowie eindeutige Richtlinien zur Nutzung der sozialen Netzwerke durch die Angestellten erlassen.

Grundprinzipien

DSG 4, 7, 13, 18a; LIPAD 38[AvZ1] 

Rechtmässigkeit (Gesetzmässigkeit), Transparenz und Zweck der Datenerhebung, Verhältnismässigkeit


Praxisbeispiel

Artikel von Carole Aubert, « Soziale Netzwerke: Herausforderungen und Risiken für Unternehmen», erschienen in Plädoyer 1/12
[AvZ1] 
Tipps von Anwalt Pascal Rytz « ôter ma photo de Facebook », auf der Internetseite  www.solutionsavocats.ch[AvZ2]  (auf Französisch)


 

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