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Darf ich einen früheren Arbeitgeber, der in einem Lebenslauf genannt wird, kontaktieren?

Einführung

Ein Bewerber erwähnt einen früheren Arbeitgeber in seinem Lebenslauf, ohne dass dieser jedoch in seinen Referenzen erscheint.

Auslöser

Die Personalabteilung (PA) kontaktiert diesen Arbeitgeber, um ihn nach dessen Meinung über den Bewerber zu fragen.

Höhepunkt

Der Arbeitgeber zeigt sich überrascht: Der Bewerber, der nie für ihn gearbeitet hat, hat sich ebenso gerade in seiner Firma beworben.

Lösung

Der Bewerber wird daraufhin weder vom Einen noch vom Anderen eingestellt.

Schlussfolgerung

Der Datenschutz gilt ebenfalls für Einstellungsverfahren. Die vom Bewerber erteilte Erlaubnis zur Kontaktaufnahme bezieht sich lediglich auf die angegebenen Referenzpersonen.

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Empfehlungen

Ohne vorherige Einwilligung des Bewerbers darf ein potenzieller Arbeitgeber keinen Kontakt mit Personen aufnehmen, die zwar im Lebenslauf genannt sind, jedoch nicht explizit als Referenzpersonen aufgeführt sind.

Grundprinzipien

LIPAD 37 al. 1 et 2 ; DSG 4 und 7 ; VDSG 8ss ; OR 328 und 328b            

Grundsatz der Rechtmässigkeit (Gesetzmässigkeit), Grundsätze von Treu und Glauben, der Transparenz und der Datensicherheit (Vertraulichkeit).

Praxisbeispiel

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