Flux rss en fonction de votre recherche ZURÜCKSETZEN

Können Verhaltensdaten zur Gewährung eines Versicherungsrabatts verwendet werden?

Einführung

Die Versicherungsgesellschaft X bietet einem ihrer Versicherten, Y, die Installation einer Box in seinem Auto an, um einen Versicherungsrabatt basierend auf seinem Fahrverhalten zu berechnen.

Auslöser

Nach einem Unfall mit seinem Fahrzeug bittet der Richter, der den Fall behandelt, um die Herausgabe dieser Daten, um den Unfallhergang zu beurteilen.

Höhepunkt

Die Analyse der Daten durch den Richter führt zu einem ungünstigen Urteil für Y.

Lösung

Er stellt die Rechtmäßigkeit der erhobenen Daten in Frage, da er bei der Konsultation der Datei feststellt, dass auch die Geolokalisierungsdaten ohne sein Wissen erhoben wurden.

Schlussfolgerung

Das System erlaubt keine Identifizierung des Fahrers; X kann beweisen, dass er am besagten Tag sein Fahrzeug nicht gebraucht hat. Er gewinnt in der Berufung.

timbre signification

Empfehlungen

Die Grundsätze des DSG sehen insbesondere vor, dass die Bearbeitung von Personendaten auf einer Rechtsgrundlage, einem überwiegenden öffentlichen oder privaten Interesse oder auf der Einwilligung der betroffenen Personen beruhen muss und dass die Erhebung und Bearbeitung der Daten erkennbar sein muss. Das bedeutet nicht nur, dass die betroffene Person wissen muss, was über sie und zu welchem Zweck bearbeitet wird, sondern dass die Einwilligung, wenn sie die Grundlage für die Datenbearbeitung bildet, in voller Kenntnis der Sachlage erteilt werden muss. Die allgemeinen Grundsätze des DSG gelten, solange keine anderen spezialgesetzlichen Bestimmungen gelten. Aus diesem Grund konnte das in diesem Szenario erwähnte System nicht im Rahmen der Sozialversicherung erfolgen, bei der die Prämienfestsetzung auf gesetzlichen Kriterien basiert, so dass risikobasierte Modelle nicht zulässig sind.

Grundprinzipien

Art. 4 DSG Rechtmässigkeit, Transparenz

Mit der Suche verbundene Szenarien